| Es gelten die "Allgemeinen
Reisebedingungen ARB 92". Die nachstehenden Bedingungen ergänzen die
genannten ARB 92 und sind Grundlage des Reisevertrages, den der Kunde
mit dem Reiseveranstalter Autoreisen Wieser GmbH. Hilberstr. 9-11,
A-6080 Igls (kurz "Veranstalter") schließt. Eintragungsnummer im
Veranstalterverzeichnis des BMfWA:1998/0497. 1.
Vertragsabschluß:
Der Reisevertrag kommt zwischen dem Buchenden und dem Veranstalter
zustande, wenn Übereinstimmung über die wesentlichen
Vertragsbestandteile (Preis, Leistung, Termin) besteht.
Der Vertrag kann sowohl schriftlich wie auch mündlich geschlossen
werden.
2. Zahlung:
Bei Buchung ist eine Anzahlung in der auf der
Buchungsbestätigung/Rechnung angeführten Höhe (max. 10%) bis zur
angegebenen Fälligkeit zu leisten. Der Restbetrag ist bis spätestens 14
Tage vor Abreise fällig, sofern auf der Buchungsbestätigung/Rechnung
kein anderes Datum genannt wird, Bei Buchungen, die weniger als 14 Tage
vor der Abreise getätigt werden, ist der gesamte Reisepreis (100%)
sofort fällig. Im Falle des Zahlungsverzuges gebühren dem Veranstalter
1% Zinsen pro Monat.
Die Reiseunterlagen werden nach Eingang der Restzahlung zeitgerecht vor
Abreise zugesandt.
3. Rücktritt mit Stornogebühr
Die Stornogebühr steht in einem prozentuellen Verhältnis zum Reisepreis
und richtet sich der
bezüglich Höhe nach dem Zeitpunkt der
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Rücktrittserklärung. Als
Reisepreis (RP) bzw. Pauschalpreis ist der Gesamtpreis der vertraglich
vereinbarten Leistungen zu verstehen. Der Kunde ist gegen Entrichtung
einer Stornogebühr berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Beim
Rücktritt vom Vertrag ist zu beachten, dass dieser schriftlich zu
erfolgen hat. Maßgeblich für die Fristberechnung ist das Datum des
Einlangens der Erklärung beim Veranstalter.
Stornobedingungen:
bis 30 Tage vor Abreise 10% des RP
29-10 Tage vor Abreise 40% des RP
09-06 Tage vor Abreise 60% des RP
05-03 Tage vor Abreise 80% des RP
weniger als 3 Tage vor
Abreise und "no show" 100% des RP
Ein "no show" (Nichterscheinen) liegt vor, wenn der
Kunde der Abreise fernbleibt weil es ihm an Reisewillen mangelt, oder
wenn er die Abreise wegen einer ihm unterlaufenen Fahrlässigkeit oder
wegen eines ihm widerfahrenen Zufalls versäumt.
Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung bzw. eines
Reiseversicherungspaketes wird vom Veranstalter ausdrücklich empfohlen.
4. Gerichtsstand/Recht:
Der Vertrag, dessen Auflösung und allfällige Folgen daraus sind nach dem
österreichischem Recht zu beurteilen. Mit Streitigkeiten aus dem Vertrag
ist das für die Lage des Veranstalters sachlich zuständige Gericht zu
befassen.
Als Erfüllungsort/Gerichtsstand gilt Innsbruck.
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